Der  Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen, dem  Internetangebot und der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter  haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die der  Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln  lässt.   | 
          
          
            Änderungen  oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des  Reisevertrages die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit  die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt  der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche  bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 
              Der Reiseveranstalter  ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom  Vertrage unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter  dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 
              Der Reiseveranstalter  kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der  Reise den Reisevertrag kündigen, 
              a) ohne  Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz  Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße  vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages  gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält der Reiseveranstalter  den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten  Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer  anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt  werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 
              b) bis  zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung  und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist  unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der  Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung  unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf  kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von dem Reiseveranstalter annimmt.  |