3. INHALT DES REISEVERTRAGES

Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach den Leistungsbeschreibungen, dem Internetangebot und der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt.

 

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE REISEVERANSTALTER

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrage unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von dem Reiseveranstalter annimmt.