Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

1. BUCHUNG DER REISE

Eine Reiseanmeldung kann in schriftlicher und mündlicher Form erfolgen und ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages zu den in der Internetseite angegebenen Bedingungen. Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt jedoch in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von dem Reiseveranstalter nach Vertragsabschluss. Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dieses ein neues Angebot vom Reiseveranstalter gegenüber dem Reisekunden, an welches der Reiseveranstalter zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Reisebüros müssen sich an die Katalogaussagen halten und dürfen darüber hinaus keine Zugeständnisse machen.

2. ZAHLUNG, BERECHNUNG, REISEUNTERLAGEN

a) Zahlungen dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. von § 651k BGB vor Beendigung der Reise entgegennehmen.
b) Mit Vertragsschluss kann eine verhältnismäßig geringe Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet wird, bis zur Höhe von 15 % des Reisepreises verlangt werden.
c) Sollte keine abweichende Vereinbarung getroffen sein, wird die Restzahlung 3 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
d) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens des Reiseveranstalters.
e) Reiseunterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt.
f) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die vom Reiseveranstalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekanntgegebenen Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen.
Sicherungsscheingeber für den Reiseveranstalter ist: R&V Versicherung