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10. ABTRETUNGS-/AUFRECHNUNGSVERBOT |
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen dem Reiseveranstalter an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche aus Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. |
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11. REISEDOKUMENTE, PASS-, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
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Die Informationen über Bestimmungen von Pass, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes erhält der Kunde auf den Leistungsbeschreibungen, dem Internetangebot und zusammen mit der hierauf Bezug nehmenden Buchungsbestätigung. Die Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind. |
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12. VERSICHERUNGEN |
Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Abbruchsversicherung, sowie bei Bedarf zusätzlich eine Kranken- und Reisegepäckversicherung. |
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13. MIETE VON FAHRZEUGEN |
Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichneten Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz. |
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