14. GÜLTIGKEIT DER PROSPEKTANGABEN

Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt vom Reiseveranstalter über Leistungen, Programm, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch den Reiseveranstalter bis zum Vertragsabschluss jederzeit möglich. Der Kunde wird vor der Buchung über entsprechende Änderungen informiert.

 

15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

16. GERICHTSSTAND

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Reiseveranstalter ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die ihren Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.